Fachberater
Am 7. August 2007 wurde ich vom deutschen Steuerberaterverband e. V. als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung anerkannt und bin nunmehr berechtigt diesen Titel zu führen.
Das Deutsche Steuerberaterinstitut e.V. hat mit dem Fachberater für Steuerberater einen vergleichbaren Titel wie den Fachanwalt bei den Rechtsanwälten geschaffen. Der Deutsche Steuerberaterverband hat am 5.12.2006 Richtlinien zu diesem neuen Qualitätsstandard erlassen.
Neben den im Rahmen meiner Tätigkeit als Steuerberater gesammelten Erfahrungen ist hier Wissen in folgenden Bereichen vertieft worden:
- Insolvenzprophylaxeberatung
- Mandantenberatung im Hinblick auf Insolvenzantragspflichten
- Gutachten für Gericht oder Gläubigerausschuss
- Materielles Insolvenzrecht z. B. Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverfahrensrecht, z. B. Restschuldbefreiung
- Verhandlungspraxis mit Gerichten und Insolvenzverwaltern
- Erörterung von Sanierungsmöglichkeiten
- Verhandlungspraxis mit Banken und anderen Kapitalgebern